Änderungen an Reseller-Berechtigungen

  • Hallo,


    wir planen eine auf den ersten Blick kleine, aber für uns ziemlich wichtige Änderung am Berechtigungssystem für Wiederverkäufer.


    Das "Problem" ist die bisherige Flexibilität, dass Wiederverkäufer ihre eigenen Angebote völlig frei definieren können, während LiveConfig erst beim Erstellen eines Hostingvertrags prüft, ob dieses Angebot mit den Ressourcen und Berechtigungen eines Resellervertrags überhaupt realisiert werden kann.


    Diese Flexibilität (Angebote komplett "frei" anzulegen) stellt sich inzwischen als problematisch heraus: Benutzer verwirrt das (man kann im Angebot mehr erlauben als im eigenen Resellervertrag enthalten ist, beim Anlegen eines Vertrags gibt's dann einen Fehler). Im Backend ist die Berechtigungsprüfung ohnehin äußerst komplex, spätestens wenn der Resellervertrag oder das ihm zugrunde liegende Reseller-Angebot bearbeitet wird.


    Lange Rede, kurzer Sinn - wir planen folgende Änderung: wenn ein Wiederverkäufer ein Angebot erstellt, dann muss er da bereits festlegen, mit welchem (ihm zugewiesenem) Resellervertrag daraus dann Verträge erstellt werden.
    Mit anderen Worten: bei Wiederverkäufern (und nur da!) werden Angebote mit jeweils einem Resellervertrag verknüpft. In der Praxis dürfte das relativ wenige Anwender betreffen.


    Die Umsetzung wird nicht kurzfristig erfolgen, und wir werden Konflikte natürlich automatisch lösen (bestehende Angebote die mit mehreren Resellerverträgen genutzt werden, werden dann eben entsprechend dupliziert).


    Die Alternative wäre gewesen, nur einen Resellervertrag pro Kunde zu erlauben - diese Einschränkung wäre wesentlich härter.


    Fragen/Anregungen gerne hier im Forum.


    Viele Grüße


    -Klaus Keppler

  • Lange Rede, kurzer Sinn - wir planen folgende Änderung: wenn ein Wiederverkäufer ein Angebot erstellt, dann muss er da bereits festlegen, mit welchem (ihm zugewiesenem) Resellervertrag daraus dann Verträge erstellt werden.
    Mit anderen Worten: bei Wiederverkäufern (und nur da!) werden Angebote mit jeweils einem Resellervertrag verknüpft. In der Praxis dürfte das relativ wenige Anwender betreffen.


    Bedeutet IMHO also lediglich, dass ggf. mehrere, aber grundsätzlich identische, Angebote existieren müssten - soweit Kunden überhaupt Angebote nutzen.


    Zitat

    Die Alternative wäre gewesen, nur einen Resellervertrag pro Kunde zu erlauben - diese Einschränkung wäre wesentlich härter.


    Genau, definitiv keine sinnvolle Lösung.



    Danke! :)

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