Das Thema ist jetzt aber generell ein bisschen problematisch oder nicht?
Nach BGH-Urteil vom 3. Juli 2014, Az. III ZR 391/13 darf ich doch maximal sieben Tage die Log Dateien mit vollständiger IP-Adressen aufbewahren um, "im Einklang mit dem Telekommunikationsgesetz (TKG) Netzstörungen und Fehler an TK-Anlagen abzuwehren.".
Oder trifft dies bei reinem Hosting nicht zu?
Sofern eure Kunden personenbezogene Daten speichern, müssten diese als Veranwortliche doch auch AV-Verträge mit euch machen.
Wie geht Ihr mit der Thematik um?
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